Shopbetreiber aufgepasst

Seit dem 13. Juni 2014 um 00:00 Uhr gelten neue Regeln für das Fernabsatzrecht. So müssen Shopbetreiber ihren Kunden z.B. geänderte Widerrufsbelehrungen zusenden oder die Kosten für den Rückversand der Waren neu regeln. Die Änderungen sind je nach Shop und Angebot natürlich noch vielfältiger. Die Angleichung an die neuen EU Vorschriften, wurde ohne Übergangsphase durchgeführt, was sich dubiose Abmahnanwälte bereits zu Nutze machten, wie heise.de berichtete. Betroffene sollten beim Erhalt einer solchen Abmahnung einen kühlen Kopf bewahren und idealerweise rechtlichen Beistand aufsuchen. Quelle: heise.de