Shop-Betreiber aufgepasst

Ab dem 13.01.2018 dürfen nur in bestimmten Ausnahmefällen Gebühren für die elektronische Bezahlung von Leistungen erhoben werden. Besonders gängige Zahlungsmittel müssen dann kostenlos angeboten werden.
Mehr Details unter: http://bit.ly/2h7VX6w