Neue ICANN Richtlinien für gTLDs ab dem 01.09.2014

Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (kurz: ICANN) verstärkt aktuell die Richtlinien für die Registrierung und Transfer von neuen und generischen Topleveldomains mit dem Instrument der Kontaktvalidierung. Bestellern von neuen Domainendungen ist dieser Prozess bereits bekannt.

Ab dem 01.09.2014 sind wir verpflichtet diese Kontaktvalidierung auch für die generischen Topleveldomains, wie z. B. .COM, .NET, .ORG oder .BIZ umzusetzen.

Sobald das für eine Domainregistrierung oder für den Transfer erforderliche Kontakt-Handle generiert wurde, wird eine Validierungs-E-Mail an die verwendete E-Mail-Adresse versandt, welche dann innerhalb von 15 Tagen bestätigt werden muss.
Die Bestätigung bzw. Validierung erfolgt mit Hilfe eines enthaltenen Links der angeklickt und bestätigt werden muss. Eine Angabe weiterer Daten oder sonstiger persönlicher Informationen ist für die Validierung nicht erforderlich.

Sollte der Domainkontakt nach 15 Tagen nicht bestätigt sein, so werden die bestellte Domain sowie alle neuen Domain-Registrierungen, die diese E-Mail-Adresse als Inhaber-Kontakt verwenden, bis zur Bestätigung der E-Mail-Adresse diskonnektiert. Das heißt, dass die Domains zwar registriert bleiben, technisch aber nicht mehr erreichbar sind. Die Rekonnektierung der Domain kann anschließend jederzeit durch die Bestätigung der Validierungs-E-Mail nachträglich durchgeführt werden.

Eine weitere neue Vorschrift seitens der ICANN ist die Pflicht den Domaininhaber über das Auslaufen einer Registrierung zu informieren. Diese E-Mails (Pre-Expiry notices) werden einen Monat und nochmals eine Woche vor dem eigentlichen Ablaufdatum an den Domaininhaber versendet. Eine Aktion seitens des Domaininhabers ist allerdings nicht notwendig, da Domains von uns automatisch verlängert werden, sofern keine Löschung beantragt wurde oder ein abgeschlossener Transfer vorliegt. Diese E-Mails haben daher nur informativen Charakter.