IRTP

Ab dem dem 07.12.2016 tritt das neue IRTP (Inter-Registrar Transfer Policy) Verfahren der ICANN in Kraft. Sobald sich durch einen Transfer oder eine Aktualisierung der Whois Daten die Inhaberschaft einer Domain ändert, müssen sowohl der alte als auch der neue Inhaber dem zustimmen. Dies ist z. B. der Fall wenn sich der Name, Vorname, Firma oder die Whois-E-Mailadresse einer Domain ändert. Beide Inhaber werden dann per E-Mail informiert und müssen auf einer Webseite dieser Änderung zustimmen. Erfolgen diese Bestätigungen nicht, so wird keine Aktualisierung der Whoisdaten vorgenommen. Angewendet wird diese Regelung auf alle generischen Topleveldomains wie .com, .net, .berlin, .gmbh, etc). Eine Sperre seitens der ICANN (wie bei einer nicht erfolgten Kontaktvalidierung) ist für das IRTP Verfahren nicht vorgesehen.