IRTP Verfahren

Das am 07.12.2016 von der ICANN verpflichtende IRTP Verfahren brachte den Umgang mit Whois Updates bislang stark durcheinander. Bei generischen Topleveldomains wie .com, .net, .berlin, .gmbh, etc. muss sowohl der neue als auch der alte Inhaber dem Inhaberwechsel einer Domain zustimmen. Länderdomains wie .de, .ch, .at oder .eu sind von der Regelung ausgenommen. So ist es erforderlich, dass bei einem Whois Update beide E-Mailadressen auch zugänglich sind. Speziell veraltete Whois-E-Mail-Daten bereiten hier Probleme und können nach einer Übergangsfrist leider auch dazu führen, dass eine Domain von der ICANN gesperrt wird, bis die Inhaberschaft abschließend geklärt wurde. Obwohl ein manuelles aber kostenpflichtiges IRTP Verfahren mit schriftlichen Nachweisen existiert, so sind die Verfahren immer sehr aufwändig. Welche Whois Daten zu einer Domain hinterlegt sind, erfährt der Domaininhaber in der Regel durch eine jährliche Mail von der Registrierungsstelle. Wir raten daher allen Kunden dazu diese Daten zu prüfen und uns bei Unstimmigkeiten zu kontaktieren.