Änderung bei Google Analytics! Was Online-Händler und Webseitenbetreiber jetzt beachten müssen

Änderung bei Google Analytics! Was Online-Händler und Webseitenbetreiber jetzt beachten müssen

Google Analytics (GA) ändert zum 30.04.2021 seine Nutzungsbedingungen. Der neue Firmensitz für GA ist ab diesem Datum nicht mehr Google USA, sondern Google Ireland. Warum der Einsatz aus datenschutzrechtlichen Gründen trotzdem problematisch ist, erfährst du hier:  

Was ändert sich?

Datenschutzerklärung anpassen

Wie sieht es jetzt mit dem Datenschutz aus?

Fazit

Was ändert sich?  

Wer Google Analytics einsetzt, muss seine Datenschutzbestimmungen anpassen. Ab dem 30.04.2021 ist nicht mehr die USA, sondern Google Ireland Limited der neue Sitz von Google Analytics. Hier kommst du zu den Nutzungsbedingungen von Google. https://marketingplatform.google.com/about/analytics/terms/de/  

Wenn du kein Google Analytics einsetzt, besteht für dich auch kein Handlungsbedarf.  

Datenschutzerklärung anpassen 

Überall in deinen Dokumenten und in der Datenschutzerklärung muss der Name von Google USA durch Google Ireland geändert werden.  

Die neue Adresse lautet: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.  

Du musst du auf deinem Googleaccount für deinen Vertrag eine Bestätigung für die neue Nutzung abschließen. Die entsprechenden Informationen findest du auf dem Googleaccount.  

Wie sieht es jetzt mit dem Datenschutz aus?  

 Der Einsatz von Google Analytics bleibt auch durch den Umzug weiterhin kritisch. Datenschützer bemängeln, dass durch den Hauptsitz von Google in den USA immer noch ein Datentransfer stattfindet. 

 

Fazit  

Der Einsatz von Google Analytics bleibt riskant. Google Ireland wird von Google USA geleitet und hat deshalb einen großen Einfluss auf alle Geschäftsfälle.  

Unsere Empfehlung wäre auf eine datenschutzkonforme Alternative wie Matomo zurückzugreifen. Um die Bekanntheit eurer digitalen Projekte auf den Suchmaschinen zu erhöhen, empfehlen wir unseren WebhostOne Ranking Coach.  

Wir bedanken uns bei Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr für die Information.