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Widerrufsbutton ab 19. Juni 2026: Was Onlineshops jetzt tun müssen

Ab dem 19. Juni 2026 ist der Widerrufsbutton für Onlineshops Pflicht. Wer betroffen ist, welche Anforderungen die Schaltfläche erfüllen muss und wie Sie das in Shopware und WooCommerce umsetzen, ohne eine Abmahnung zu riskieren.

Ab dem 19. Juni 2026 müssen Onlineshops in Deutschland einen Widerrufsbutton bereitstellen. Verbraucher sollen ihr Widerrufsrecht künftig mit wenigen Klicks direkt im Shop ausüben können, so einfach, wie sie bestellt haben. Die Pflicht ergibt sich aus dem neuen §356a BGB, der eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umsetzt. Eine reine Widerrufsbelehrung reicht damit nicht mehr aus. Was das konkret bedeutet, lesen Sie hier.


Was ist der Widerrufsbutton und ab wann gilt er?

Der Widerrufsbutton ist eine gesetzlich vorgeschriebene Funktion, über die Kundinnen und Kunden ihren Widerruf elektronisch und direkt im Shop erklären, ohne E-Mail, PDF-Formular oder Umweg. Bisher genügte eine Widerrufsbelehrung mit Muster-Formular. Ab dem 19. Juni 2026 muss zusätzlich eine klar erkennbare, unmittelbar erreichbare Schaltfläche bereitstehen. Wichtig zu wissen: Der Button schafft nur den digitalen Zugang zum Widerruf. Die rechtliche Prüfung, ob die Frist gewahrt ist oder ein Ausschlussgrund vorliegt, bleibt Sache des Händlers.


Wer ist betroffen?

Die Pflicht gilt für alle Unternehmer, die Fernabsatzverträge mit Verbrauchern über eine Online-Benutzeroberfläche abschließen, also für klassische B2C-Onlineshops, Dienstleister, Anbieter digitaler Produkte und Abo-Modelle. Eine Online-Benutzeroberfläche ist dabei jede Website oder App, über die ein Vertrag zustande kommt. Anders als bei manchen anderen Regeln gibt es keine Ausnahme für Kleinstunternehmen. Auch kleine Shops, Start-ups und Händler mit geringem Umsatz müssen die Funktion bereitstellen. Ausgenommen sind nur reine B2B-Shops, die sich eindeutig und ausschließlich an gewerbliche Kunden richten. Sobald faktisch auch Verbraucher kaufen können, greift die Pflicht. Bei Verkäufen über Marktplätze wie Amazon oder eBay liegt die technische Umsetzung beim Plattformbetreiber, die korrekte Bearbeitung des Widerrufs bleibt aber Ihre Aufgabe.


Welche Anforderungen muss der Button erfüllen?

Die Vorgaben sind konkret. Die Schaltfläche sollte mit „Vertrag widerrufen" oder einer gleichwertigen Formulierung beschriftet sein und folgende Kriterien erfüllen:

  • gut sichtbar und eindeutig beschriftet, nicht versteckt
  • von jeder Unterseite unmittelbar erreichbar, etwa über einen Link, ohne Registrierung oder Login
  • während der gesamten Widerrufsfrist dauerhaft verfügbar
  • zweistufiges Verfahren: zuerst den Widerruf starten, dann aktiv über eine gesonderte Schaltfläche „Widerruf bestätigen" abschließen
  • als Pflichtangaben nur Name, Vertragsidentifikation und ein elektronisches Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung
  • unverzügliche elektronische Bestätigung des Eingangs an den Kunden
  • barrierefrei nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, etwa bei Schriftgröße und Kontrast

Übrigens muss es technisch nicht zwingend ein Button sein. Ein deutlich hervorgehobener Link genügt, sofern er genauso leicht zu finden und eindeutig ist.


Was passiert, wenn Sie es nicht umsetzen?

Der Widerrufsbutton ist eine verbindliche Vorgabe, kein freundlicher Hinweis. Fehlt die Funktion oder ist sie fehlerhaft eingebaut, kann das als Wettbewerbsverstoß gelten und kostenpflichtige Abmahnungen sowie Unterlassungsansprüche nach sich ziehen. Dazu kommt eine Folge, die im Tagesgeschäft wehtut: Wird die Widerrufsfunktion nicht ordnungsgemäß bereitgestellt und über ihre Platzierung informiert, verlängert sich die Widerrufsfrist auf zwölf Monate und 14 Tage. Statt 14 Tagen können Kunden dann über ein Jahr lang widerrufen, was jede Retourenplanung über den Haufen wirft.


Umsetzung in Shopware und WooCommerce

Wie aufwendig die Umsetzung ist, hängt vom Shopsystem ab. Bei Shopware gibt es eine native Lösung: Mit dem Minor Release 6.7.9.0 vom April 2026 ist der elektronische Widerrufsbutton im Standard enthalten, samt Formular und automatischer Eingangsbestätigung. Die Funktion wurde zusätzlich auf Version 6.6 zurückportiert und ist ab der Community Edition ohne Zusatzlizenz verfügbar. Details beschreibt Shopware in seinem Beitrag zur Widerrufsbutton-Pflicht. Wer eine Standard-Storefront nutzt, ist mit überschaubarem Aufwand dabei. Bei individuellen Templates oder Headless-Frontends liefert Shopware die Backend-Logik, die sichtbare Einbindung im Frontend müssen Händler oder Agentur aber selbst übernehmen. Voraussetzung ist in jedem Fall eine aktuelle Shopware-Version, was ein gewartetes Shopware-Hosting deutlich einfacher macht. Bei WooCommerce läuft die rechtliche Ausgestaltung üblicherweise über Plugins wie Germanized oder German Market. Prüfen Sie, ob Ihr Rechtstexte-Plugin eine gesetzeskonforme Widerrufsfunktion mitbringt, und halten Sie es aktuell. Bringt es die Funktion nicht mit, setzen Sie sie über ein passendes Plugin oder Ihre Agentur um. Auch hier gilt: Ein aktuelles WordPress mit aktueller PHP-Version ist die Grundlage, und genau dafür ist ein gepflegtes WooCommerce-Hosting gedacht.


Worauf es jetzt ankommt

Der gemeinsame Nenner beider Systeme ist die Aktualität. Ob native Shopware-Funktion oder WooCommerce-Plugin, beide setzen voraus, dass Ihr Shop auf einem aktuellen, gewarteten Unterbau läuft. Wer auf einer veralteten Version festhängt, kann die neue Funktion oft gar nicht einspielen. Unser Onlineshop-Hosting ist auf beide Systeme abgestimmt und läuft auf SSD-Hardware in deutschen Rechenzentren. Updates lassen sich sauber einspielen, und wenn beim Versionswechsel etwas klemmt, erreichen Sie einen festen Ansprechpartner am Telefon. So bleibt mehr Zeit für das, was die Pflicht eigentlich verlangt: einen klar erreichbaren Widerrufsbutton und einen sauberen internen Ablauf für eingehende Widerrufe.


Häufige Fragen


Muss es technisch zwingend ein Button sein?

Nein. Der Begriff ist umgangssprachlich. Gefordert ist eine klar erkennbare elektronische Widerrufsfunktion. Auch ein deutlich hervorgehobener Link genügt, wenn er genauso sichtbar und leicht zugänglich ist wie ein Button.

Gilt die Pflicht auch für meinen kleinen Shop?

Ja, sofern Sie Verträge mit Verbrauchern online abschließen. Das Gesetz sieht keine Ausnahme für Kleinstunternehmen vor. Nur reine B2B-Shops, die sich ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, sind außen vor.

Führt der Button zu mehr Widerrufen?

Möglich, weil der Widerruf niedrigschwelliger wird. Wichtiger ist deshalb ein klar definierter interner Ablauf, damit eingehende Widerrufe schnell, nachvollziehbar und rechtssicher bearbeitet werden.