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Website für die Arztpraxis: Agentur, Baukasten oder selbst?

Website für die Arztpraxis: Agentur, Baukasten oder selbst machen? Kosten, rechtliche Pflichten und die 5 Fragen, die Sie jeder Agentur stellen sollten.

Die Website für die Arztpraxis steht auf jeder Gründungs-Checkliste – aber der Weg dorthin ist eine echte Entscheidung: eine spezialisierte Agentur beauftragen, einen Baukasten nutzen oder mit einem CMS selbst bauen? Dieser Ratgeber vergleicht die drei Wege ehrlich, nennt die rechtlichen Pflichten, die für Praxen zusätzlich gelten, und gibt Ihnen die fünf Fragen mit, die Sie jeder Agentur vor der Beauftragung stellen sollten.


Weg 1: Spezialisierte Agentur – der richtige Weg für die meisten Praxen

Agenturen mit Healthcare-Fokus kennen das, was Ihre Website von einem Firmenauftritt unterscheidet: das ärztliche Werberecht (sachliche Information statt reißerischer Werbung, § 27 der Muster-Berufsordnung), Barrierefreiheit, Terminanfrage-Formulare mit Gesundheitsdaten-Bezug und die Erwartungen von Patienten an eine Praxis-Website. Der Preis dafür ist meist ein vierstelliger Projektbetrag plus laufende Pflege – gut investiert, wenn die Website Patienten gewinnen soll und Ihre Zeit in der Praxis gebraucht wird. Wichtig zu wissen: Die Agentur gestaltet und baut, aber gehostet wird die Website bei einem Hosting-Anbieter, den in der Regel die Agentur auswählt. Genau hier sollten Sie mitreden – dazu unten mehr.


Weg 2: Baukasten – der schnelle Start mit kleinem Budget

Für eine übersichtliche Praxis-Website (Leistungen, Team, Sprechzeiten, Anfahrt, Kontakt) reicht oft ein Homepage-Baukasten: Designvorlage wählen, Inhalte einsetzen, online gehen – ohne Programmierkenntnisse und für einen niedrigen Monatsbetrag statt eines Projektbudgets. Der Webbaukasten von webhostone bringt dafür Domain, SSL-Verschlüsselung, E-Mail-Adresse unter eigener Domain und DSGVO-Cookie-Banner mit und wird in deutschen Rechenzentren gehostet. Die Grenzen: Individuelle Funktionen (Online-Terminbuchung mit Systemanbindung, mehrsprachige Auftritte mit Sonderlayouts) sind irgendwann Agentursache. Der Wechsel ist aber kein Beinbruch – die Domain nehmen Sie einfach mit.


Weg 3: Selbst bauen mit CMS – nur mit Zeit und Interesse

WordPress und Co. bieten maximale Freiheit zu geringen Software-Kosten. Ehrlich betrachtet ist das für eine laufende Praxis selten der richtige Weg: Ein CMS will gepflegt werden (Updates, Sicherheit, Backups), und die eingesparte Agenturrechnung bezahlen Sie mit Abenden am Rechner. Sinnvoll ist dieser Weg, wenn in der Praxis jemand mit echtem Interesse an Webtechnik arbeitet – oder als Zwischenlösung mit einem Freelancer, der das Setup übernimmt.


Welche rechtlichen Pflichten gelten für Praxis-Websites?

Unabhängig vom Weg gelten für Arztpraxen vier Ebenen: die allgemeinen Pflichten (Impressum, Datenschutzerklärung, seit Juni 2025 für viele Angebote auch Barrierefreiheitsanforderungen), das ärztliche Werberecht der Berufsordnung, die DSGVO – auf einer Praxis-Website sind schon Kontaktformular-Anfragen schnell Gesundheitsdaten – und für externe Dienstleister mit möglichem Datenzugriff §203 StGB, die ärztliche Schweigepflicht. Praktisch heißt das: Der Hosting-Anbieter Ihrer Website sollte eine Verschwiegenheitsverpflichtung nach §203 unterschreiben, nicht nur den üblichen Auftragsverarbeitungsvertrag. Was §203-konformes Hosting genau bedeutet, erklärt unsere Übersicht für Ärzte und Praxen.


Die 5 Fragen, die Sie jeder Agentur stellen sollten

  1. 1. Referenzen: Welche Praxis-Websites haben Sie gebaut – und darf ich mit einem Kunden sprechen?
  2. 2. Eigentum: Gehören mir Domain, Inhalte und Zugänge – auch wenn wir uns trennen? (Die Domain sollte immer auf Sie registriert sein, nicht auf die Agentur.)
  3. 3. Laufende Kosten: Was kostet die Pflege pro Monat, und was passiert bei einem Sicherheitsvorfall?
  4. 4. Hosting: Wo genau wird gehostet – Serverstandort Deutschland? Gibt es einen AVV und eine Verschwiegenheitsverpflichtung nach §203 StGB vom Hosting-Anbieter? Diese Frage dürfen Sie der Agentur als Anforderung vorgeben: Seriöse Agenturen arbeiten mit dem Hoster, den der Kunde aus guten Gründen wünscht.
  5. 5. Erreichbarkeit: Wer reagiert wie schnell, wenn die Website ausfällt – die Agentur, der Hoster, beide?

Was gehört sonst noch zum digitalen Praxisstart?

Sichern Sie die Wunschdomain früh – gern bevor das Logo fertig ist, gute .de-Namen sind schnell vergeben. Dazu gehört eine E-Mail-Adresse unter eigener Domain (praxis@ihr-name.de statt eines Freemail-Postfachs, auch aus §203-Sicht) und ab dem ersten Geschäftsvorgang die GoBD-konforme Aufbewahrung geschäftlicher E-Mails. Übrigens klar abzugrenzen: Telematikinfrastruktur, E-Rezept und ePA laufen über die gematik-Systeme Ihres Praxisverwaltungssystems – mit dem Webhosting Ihrer Website hat das nichts zu tun. Ihre Website ist das Schaufenster, nicht die Patientenakte.

Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg zu Ihrer Praxis passt: Wir beraten ehrlich – auch dann, wenn die Antwort "nehmen Sie eine Agentur" lautet. Und wenn Ihre Agentur einen Hosting-Partner mit §203-Verschwiegenheitsverpflichtung sucht, sind wir genau dafür da.