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Praxis-Homepage: Diese Inhalte erwarten Ihre Patienten

Praxis-Homepage planen: Pflichtangaben, die Inhalte, die Patienten wirklich suchen, und die häufigsten Fehler von Praxis-Websites – mit Checkliste.

Eine Praxis-Homepage hat eine dankbare Aufgabe: Patienten suchen dort keine Unterhaltung, sondern Antworten auf fünf immer gleiche Fragen – wann geöffnet, welche Leistungen, wie hinkommen, wie Kontakt aufnehmen, und passt die Praxis zu mir? Wer diese Fragen schnell beantwortet, hat die wichtigste Arbeit getan. Dieser Ratgeber zeigt, welche Inhalte auf die Praxis-Homepage gehören, was rechtlich Pflicht ist und welche Fehler wir auf Praxis-Websites am häufigsten sehen.


Welche Inhalte suchen Patienten zuerst?

Die Reihenfolge ergibt sich aus dem Nutzerverhalten: Sprechzeiten und Telefonnummer gehören in den sofort sichtbaren Bereich – die Mehrheit der Zugriffe kommt vom Smartphone, oft aus einer akuten Situation. Danach: Leistungen in Patientensprache ("Vorsorgeuntersuchung" statt Abrechnungsziffern), das Team mit echten Fotos und Qualifikationen, Anfahrt mit Parkplatz- und ÖPNV-Hinweis sowie der Weg zur Terminanfrage – ob Telefon, Formular oder Online-Buchung über Ihr Praxissystem. Ein Hinweis zu Vertretung und Notdienst außerhalb der Sprechzeiten spart Ihrem Team täglich Anrufe.


Was ist auf der Praxis-Homepage Pflicht?

Vier Dinge müssen unabhängig von Größe und Fachrichtung vorhanden sein: ein vollständiges Impressum (inklusive Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtlicher Regelungen), eine Datenschutzerklärung, die auch das Kontaktformular abdeckt, eine barrierearme Gestaltung (seit Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz viele Websites mit Verbraucherbezug) und die Einhaltung des ärztlichen Werberechts: sachliche Information ja, anpreisende oder vergleichende Werbung und Heilversprechen nein (§ 27 Muster-Berufsordnung). Vorher-Nachher-Bilder sind je nach Fachrichtung heikel – im Zweifel bei der Kammer nachfragen.


Welche Fehler machen Praxis-Websites am häufigsten?

Aus unserer Hosting-Praxis die Klassiker: Stockfotos statt echter Praxisbilder (Patienten merken das – und Vertrauen ist Ihre Währung), veraltete Sprechzeiten nach der ersten Änderung, PDF-Formulare ohne verschlüsselte Übertragung, eine Desktop-Website, die mobil unbenutzbar ist, und Kontaktformulare, die Gesundheitsdaten unverschlüsselt an ein Freemail-Postfach schicken. Der letzte Punkt ist mehr als ein Schönheitsfehler: Schon die Nachricht "Ich brauche einen Termin wegen …" ist ein Gesundheitsdatum im Sinne der DSGVO – und fällt unter Ihre Schweigepflicht.


Die technische Basis: schnell, sicher, in Deutschland

Inhalte wirken nur, wenn die Basis stimmt: eine mobil schnelle Seite (Patienten warten nicht auf ein 8-MB-Praxisfoto), durchgehende SSL-Verschlüsselung und ein Hosting, das zur Schweigepflicht passt – Serverstandort Deutschland, Auftragsverarbeitungsvertrag und Verschwiegenheitsverpflichtung nach §203 StGB. Welche Anforderungen Sie Ihrem Dienstleister dafür vorgeben sollten, fasst unsere Seite für Ärzte und Praxen zusammen.


Wer setzt das um?

Für die Umsetzung gibt es drei Wege – spezialisierte Agentur, Baukasten oder Eigenbau. Den ehrlichen Vergleich mit Kosten und den fünf Fragen an jede Agentur finden Sie in unserem Ratgeber "Website für die Arztpraxis: Agentur, Baukasten oder selbst?". Kurzfassung: Für die meisten Praxen ist die Agentur der richtige Weg – die Inhalte aus diesem Artikel sind dann Ihre Vorbereitung fürs Briefing.


Checkliste für Ihr Content-Briefing

  • Sprechzeiten, Telefon, Notfall-Hinweis – sofort sichtbar, auch mobil
  • Leistungen in Patientensprache, je Leistung 2–3 Sätze
  • Team mit echten Fotos, Qualifikationen und Sprachen
  • Anfahrt mit Parken/ÖPNV, Barrierefreiheit der Praxis erwähnen
  • Terminweg klar benennen (Telefon, Formular, Online-Buchung)
  • Impressum mit Kammerangaben, Datenschutzerklärung inkl. Formular
  • Werberecht geprüft: sachlich informieren, keine Heilversprechen
  • Hosting-Vorgabe an den Dienstleister: Deutschland, AVV, §203