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Kanzlei-Website: Agentur, Baukasten oder selbst machen?

Kanzlei-Website erstellen: Agentur, Baukasten oder selbst? Kosten, Werberecht und die 5 Fragen, die Anwälte und Steuerberater jeder Agentur stellen sollten.

Die Kanzlei-Website ist für Anwälte, Notare und Steuerberater längst der erste Eindruck – Mandanten prüfen die Kanzlei online, bevor sie anrufen. Für den Weg dorthin gibt es drei Optionen: eine auf Kanzleien spezialisierte Agentur, ein Baukasten oder der Eigenbau. Dieser Ratgeber vergleicht die drei Wege ehrlich, erklärt die berufsrechtlichen Besonderheiten und gibt Ihnen die fünf Fragen mit, die Sie jeder Agentur vor der Beauftragung stellen sollten.


Weg 1: Spezialisierte Agentur – Standard für die meisten Kanzleien

Agenturen mit Kanzlei-Fokus kennen die Eigenheiten des Berufsstands: das anwaltliche Werberecht (sachliche Unterrichtung statt reklamehafter Anpreisung, § 43b BRAO mit den Grenzen der BORA – für Steuerberater gelten die Regeln des StBerG entsprechend), die korrekte Darstellung von Fachanwaltstiteln und Tätigkeitsschwerpunkten sowie die Erwartung von Mandanten an Seriosität. Rechnen Sie mit einem vierstelligen Projektbudget plus laufender Pflege. Was viele nicht wissen: Die Agentur gestaltet, aber gehostet wird bei einem Anbieter, den üblicherweise die Agentur aussucht. Bei Mandantendaten sollten Sie diese Entscheidung nicht delegieren – die fünf Fragen unten zeigen, wie Sie mitreden.


Weg 2: Baukasten – der schlanke Start

Für eine klassische Kanzlei-Website (Rechtsgebiete bzw. Leistungen, Team, Kontakt, Anfahrt) reicht häufig ein Baukasten: Vorlage wählen, Inhalte einsetzen, online gehen – für einen niedrigen Monatsbetrag statt eines Projektbudgets. Der Homepage-Baukasten von webhostone bringt Domain, SSL, E-Mail-Adresse unter eigener Domain und DSGVO-Cookie-Banner mit – gehostet in deutschen Rechenzentren. Die Grenze liegt bei Sonderfunktionen wie Mandantenportalen oder individuellen Buchungsstrecken; dafür ist später die Agentur zuständig. Die Domain nehmen Sie beim Wechsel einfach mit.


Weg 3: Selbst bauen – nur mit echtem Interesse

Ein CMS wie WordPress kostet wenig Software, aber laufend Aufmerksamkeit: Updates, Sicherheit, Backups. Für eine Kanzlei mit vollen Fristenkalendern ist das selten gut investierte Zeit – sinnvoll ist der Eigenbau, wenn jemand im Team Freude an Webtechnik hat oder ein Freelancer das Setup betreut. Bedenken Sie auch das Haftungsthema: Eine gehackte Kanzlei-Website mit Mandatsbezug ist ein anderer Ernstfall als ein gehackter Vereinsblog.


Welche Pflichten gelten für Kanzlei-Websites?

Vier Ebenen, unabhängig vom gewählten Weg: die allgemeinen Pflichten (vollständiges Impressum mit Kammer und Berufsbezeichnung, Datenschutzerklärung, Barrierefreiheitsanforderungen für viele Angebote seit Juni 2025), das Berufsrecht (sachliche Information, keine Erfolgsversprechen, Fachanwaltstitel nur bei Verleihung), die DSGVO – schon eine Kontaktformular-Anfrage "Ich brauche Hilfe bei meiner Scheidung" ist ein sensibles Datum – und §203 StGB: Sobald ein externer Dienstleister technisch Zugriff auf Mandantengeheimnisse haben könnte, braucht es dessen Verschwiegenheitsverpflichtung, nicht nur einen AVV. Was das für die Anbieterwahl bedeutet, zeigen unsere Übersichten für Anwälte und Notare und für Steuerberater.


Die 5 Fragen, die Sie jeder Agentur stellen sollten

1. Referenzen: Welche Kanzlei-Websites haben Sie umgesetzt – und kennen Sie die berufsrechtlichen Grenzen unseres Werberechts?

2. Eigentum: Sind Domain, Inhalte und Zugänge auf die Kanzlei registriert – auch nach einer Trennung von der Agentur?

3. Laufende Kosten: Was kostet Pflege monatlich, wer reagiert bei Sicherheitsvorfällen?

4. Hosting: Wo wird gehostet – Serverstandort Deutschland? Gibt es AVV und Verschwiegenheitsverpflichtung nach §203 StGB vom Hosting-Anbieter? Diese Anforderung dürfen Sie vorgeben – seriöse Agenturen arbeiten mit dem Hoster, den die Kanzlei aus berufsrechtlichen Gründen wünscht.

5. Erreichbarkeit: Wie schnell reagiert wer, wenn die Website ausfällt?


Was läuft nicht über die Website: beA, beN und beSt

Zur klaren Abgrenzung: Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), das Notarpostfach (beN) und das Steuerberaterpostfach (beSt) laufen über die Infrastruktur der Bundeskammern – mit dem Hosting Ihrer Website haben sie nichts zu tun. Die Website ist das Schaufenster der Kanzlei und der erste Kontaktkanal; die förmliche Kommunikation bleibt in den Kammersystemen. Diese Trennung sauber zu benennen gehört zu einer ehrlichen Beratung.

Unsicher, welcher Weg zu Ihrer Kanzlei passt? Wir beraten ehrlich – auch wenn die Antwort "beauftragen Sie eine spezialisierte Agentur" lautet. Und wenn Ihre Agentur einen Hosting-Partner mit §203-Verschwiegenheitsverpflichtung braucht, sind wir genau dafür da.