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Hosting für Psychotherapeuten: Praxisdaten sicher schützen

Therapiedaten sind besonders geschützt. Was Hosting für Psychotherapeuten leisten muss, damit Praxis-Website, Kontaktformular und E-Mail DSGVO-konform bleiben.

Was Patientinnen und Patienten in einer Therapie anvertrauen, gehört zum Sensibelsten, das eine Praxis verwalten kann. Schon die Tatsache, dass jemand in Behandlung ist, ist ein schützenswertes Geheimnis. Sobald eine Praxis eine Website, ein Kontaktformular oder eine Online-Terminbuchung betreibt, wird das Hosting für Psychotherapeuten damit zur Datenschutzfrage. Zwei Regelwerke greifen hier zusammen, und beide gehen über das hinaus, was für eine normale Firmenwebsite gilt.

Ein Hinweis vorab: Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Im Zweifel klären Sie die Details mit Ihrer Kammer oder Ihrem Datenschutzbeauftragten.


Warum eine Therapeuten-Website besonderen Schutz braucht

Gesundheitsdaten zählen nach Artikel 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Für ihre Verarbeitung gelten strengere Regeln, und Therapiedaten sind der sensibelste Fall davon. Dazu kommt §203 StGB: Psychologische Psychotherapeuten sind dort ausdrücklich als Berufsgeheimnisträger genannt. Geschützt ist nicht nur das einzelne Datum, sondern das anvertraute Geheimnis selbst. Wer für die Praxis einen externen Dienstleister einbindet, der theoretisch Zugriff auf solche Informationen haben könnte, braucht deshalb mehr als die übliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach Artikel 28 DSGVO. Er braucht zusätzlich eine Verschwiegenheitsverpflichtung nach §203 mit Belehrung über die strafrechtlichen Folgen.


Das Kontaktformular-Problem: warum HTTPS allein nicht reicht

Viele Praxis-Websites haben ein Kontaktformular, das die Eingaben per E-Mail an die Praxis weiterleitet. Das ist bequem und in genau dieser Form oft ein Datenschutzproblem. Eine SSL-Verschlüsselung sorgt zwar dafür, dass die Daten auf dem Weg zum Server geschützt sind. Danach verlässt die Nachricht das System aber häufig als unverschlüsselte E-Mail. Aufsichtsbehörden haben klargestellt, dass bei Gesundheitsdaten eine reine Transportverschlüsselung nicht ausreicht. Sinnvoller ist, Formulareingaben verschlüsselt zu speichern und über ein gesichertes Backend abzurufen, statt sie im Klartext durchs Netz zu schicken. Ein gültiges SSL-Zertifikat ist damit die Grundlage, nicht die Lösung. Es gehört auf jede Praxis-Website, löst das Weiterleitungsproblem aber nicht allein.


Sichere E-Mail und Online-Terminbuchung

Für die Kommunikation mit Patientinnen und Patienten ist der offene Mailweg der wunde Punkt. Anliegen, Terminwünsche und Rückfragen enthalten schnell Gesundheitsbezug. Eine Praxis sollte deshalb auf eine abgesicherte Übertragung setzen und den Posteingang vor Schadsoftware schützen, etwa mit einem vorgeschalteten SecuMail-Filter. Bei der Online-Terminbuchung kommt es auf den Anbieter an: Er muss eine AVV bereitstellen, die Daten in der EU verarbeiten und verschlüsselt übertragen. Ein Buchungstool mit Servern außerhalb der EU passt für eine Praxis in der Regel nicht.


Was Website-Hosting kann und was die Telematikinfrastruktur macht

Ein Punkt sorgt oft für Verwirrung, deshalb die klare Trennung. Elektronische Patientenakte, E-Rezept und die gesicherte Fachkommunikation über KIM laufen über die Telematikinfrastruktur. Diese Infrastruktur stellt die gematik zentral bereit, nicht ein Webhoster. Ein Hosting-Anbieter kann und soll das nicht ersetzen. Was in der Hand der Praxis liegt, ist die andere Hälfte: die Website, die E-Mail-Postfächer, die Online-Terminbuchung und der Austausch von Dokumenten mit Patienten. Genau dort entscheidet die Wahl des Hosters über Datenschutz und Sicherheit. Wer Unterlagen mit Patienten teilen möchte, ist mit einem verschlüsselten Dokumentenaustausch über Nextcloud im deutschen Rechenzentrum besser bedient als mit Messenger-Diensten oder US-Clouds.


Woran Sie geeignetes Hosting für Psychotherapeuten erkennen

Einige Punkte zeigen schnell, ob ein Anbieter zur Praxis passt. Stehen die Server ausschließlich in deutschen, ISO-zertifizierten Rechenzentren, ist die Frage der Datenverarbeitung außerhalb der EU geklärt. Unterschreibt der Anbieter eine Verschwiegenheitsverpflichtung nach §203, und nicht nur eine Standard-AVV, stimmt die rechtliche Basis. Erreichen Sie im Problemfall einen festen Ansprechpartner statt einer anonymen Hotline, ist auch der Alltag abgedeckt. Ein Webhosting aus deutschen Rechenzentren bildet dafür die Grundlage.


Hosting für psychotherapeutische Praxen

webhostone betreibt Server seit 1998 ausschließlich in deutschen Rechenzentren und kennt die Anforderungen von Berufsgeheimnisträgern. Für eine Praxis heißt das: deutsche Rechenzentren, eine Verschwiegenheitsverpflichtung nach §203 als Vertragsbestandteil, abgesicherte E-Mail und ein fester Ansprechpartner per Telefon. Dieselben Anforderungen gelten für Arztpraxen und andere Heilberufe, für die es eigene Lösungen für Arztpraxen und Mediziner gibt. Welche Variante zu Ihrer Praxis passt, klären wir am besten im direkten Gespräch.