Wer einmal in einer Cloud steckt, kommt oft nur schwer wieder heraus. Hohe Gebühren für den Datenexport, technische Hürden und lange Kündigungswege binden Kunden an ihren Anbieter, auch wenn der längst nicht mehr passt. Genau das will der EU Data Act beenden. Die Verordnung ist seit dem 12. September 2025 anwendbar und stärkt die Position der Kunden deutlich. Was sich konkret ändert, lesen Sie hier.
Was der Data Act für Cloud-Kunden ändert
Der Kern steckt in den Artikeln 23 bis 31. Sie verpflichten Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten, also Cloud- und Edge-Dienste, den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zurück ins eigene Haus radikal zu vereinfachen, und zwar technisch, vertraglich und finanziell. Praktisch heißt das: Der Wechsel muss innerhalb von 30 Tagen abgeschlossen sein, auf Wunsch des Kunden ist eine weitere Frist von 30 Tagen möglich. Anbieter müssen technische Hürden abbauen und Schnittstellen bereitstellen, über die Sie Ihre Daten exportieren können. Lock-in durch Bequemlichkeit ist damit kein tragfähiges Geschäftsmodell mehr.
Der Zeitplan: Wechselgebühren fallen weg
Am spürbarsten ist die finanzielle Seite. Bis Ende 2026 dürfen Anbieter für den Datenexport nur noch die tatsächlich entstehenden Kosten berechnen. Ab Januar 2027 sind Wechselgebühren ganz verboten. Die berüchtigten Egress-Gebühren, also die Kosten dafür, die eigenen Daten wieder herauszuholen, gehören damit der Vergangenheit an. Für Sie als Kunde bedeutet das eine deutlich bessere Verhandlungsposition. Ein Anbieter, der nicht liefert, lässt sich künftig ohne Strafzahlung verlassen.
Vorsicht vor Sovereignty-Washing
Mit der Diskussion um Datensouveränität wächst auch das Marketing drumherum. Ein Rechenzentrum in der EU klingt sicher, ist aber nicht automatisch gleichbedeutend mit echter Datensouveränität. Gehört der Anbieter zu einem US-Konzern, kann er über Gesetze wie den US Cloud Act trotz europäischem Standort zur Herausgabe von Daten verpflichtet werden. Beim genauen Hinsehen zählt deshalb nicht nur, wo die Server stehen, sondern wer sie betreibt und welchem Recht das Unternehmen unterliegt. Ein inhabergeführter deutscher Anbieter ist hier in einer anderen Lage als die EU-Tochter eines US-Konzerns.
Was das für Ihre Wahl des Hosters bedeutet
Der Data Act macht den Wechsel leichter, die eigentliche Entscheidung bleibt aber Ihre. Wer ohnehin über einen Umzug nachdenkt, hat ab 2027 einen Grund weniger zu zögern. Und wer neu wählt, sollte auf einen Anbieter setzen, der Datenportabilität nicht als lästige Pflicht behandelt, sondern den Wechsel von sich aus unkompliziert macht. webhostone betreibt Server seit 1998 ausschließlich in deutschen Rechenzentren, als inhabergeführtes Unternehmen ohne US-Konzern im Hintergrund. Beim Umzug zu uns hilft unser Umzugsservice, und für anspruchsvollere Wechsel gibt es die Server-Migration, bei der wir den Umzug für Sie übernehmen. Eine solide Basis für Ihre Projekte finden Sie in unserem Webhosting aus Deutschland. So nutzen Sie die neuen Rechte aus dem Data Act, ohne den Aufwand selbst tragen zu müssen.


